Mit einer Riester-Rente erhält man vom Staat jährliche Zulagen für das Alter. Die Grundzulage für Erwachsene beträgt 154,- € pro Jahr. Für jedes Kind erhält der Eltern-Vertrag eine weitere Zulage von 185,- € (für vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300,- € (für ab 2008 geborene Kinder) pro Jahr gutgeschrieben. Zusätzlich kann man seine Einzahlungen (abzüglich der erhaltenen Zulagen) von der Steuer absetzen. Um die volle Zulage zu erhalten, muss man 4% seines letzten Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen. Die Riester-Rente ist dabei relativ flexibel, Sie können beispielsweise die Beiträge jederzeit senken, erhöhen oder komplett aussetzen. Darüber hinaus ist die Riester-Rente insolvenzgeschützt. Das heißt, der Staat hat auch bei Arbeitslosigkeit oder anderen Ereignissen keinen Zugriff auf Ihre Riester-Ersparnisse. Ab dem 62. Lebensjahr können Sie sich die Ersparnisse als lebenslange Rente auszahlen lassen. 30% der angesparten Summe können bei Auszahlungsbeginn auf Wunsch auch sofort entnommen werden. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase bieten sich durchaus auch Riester-Fondsparpläne als Anlageform an, da diese langfristig eine höhere Rendite erzielt haben und die Einzahlungen trotzdem am Ende der Laufzeit komplett garantiert sind.